Bei unseren außergerichtlichen Bemühungen entstehen Ihnen generell keine zusätzlichen Kosten. Die Inkassokosten und die Verzugszinsen als unsere Erfolgsprovision beanspruchen wir beim Schuldner. Sollte einmal eine Forderung im außergerichtlichen Bereich nicht realisiert werden, bieten wir in der Regel zwei Varianten für die gerichtliche Beitreibung an:
Forderungen können durch Kauf- oder Abtretungsvertrag erworben werden. Gegenstand des Vertrages ist die Einigung des bisherigen Gläubigers (Zedent) mit dem Erwerber der Forderung (Zessionar) darüber, dass die Forderung auf den neuen Gläubiger (das Inkassounternehmen) übergehen soll. Mit dem Abschluss des Abtretungsvertrages geht die Forderung von dem bisherigen Gläubiger auf den neuen Gläubiger über. Grundsätzlich haftet der Verkäufer für den rechtlichen Bestand der Forderung (§437 BGB).
Prinzip der Verlagerung auf einen externen Inkasso-Spezialisten, der sich ausschließlich und professionell mit dem Einzug Ihrer Außenstände beschäftigt und über das dafür ausgebildete Fachpersonal und Know-how verfügt.