Die Konditionen

Bei unseren außergerichtlichen Bemühungen entstehen Ihnen generell keine zusätzlichen Kosten. Die Inkassokosten und die Verzugszinsen als unsere Erfolgsprovision beanspruchen wir beim Schuldner. Sollte einmal eine Forderung im außergerichtlichen Bereich nicht realisiert werden, bieten wir in der Regel zwei Varianten für die gerichtliche Beitreibung an:

1. Sie übernehmen das Kostenrisiko selbst und tragen die Gerichts- und ggf. anfallenden Anwaltskosten.

Nach einem erfolgreichen Abschluss des streitigen Verfahrens zahlen wir 100% der Hauptforderung und der Erstattung der Gerichts- und Anwaltskosten an Sie aus. Uns verbleiben die Inkassokosten und die Verzugszinsen als Erfolgsprovision, die der Schuldner zu zahlen hat. Bleiben die gerichtlichen Maßnahmen erfolglos, ist Ihr finanzieller Einsatz verloren.

2. Wir vereinbaren mit Ihnen eine gesonderte zusätzliche Erfolgsprovision als prozentualen Anteil von der Hauptforderung.

Dafür übernehmen wir für Sie das Kostenrisiko und tragen die Gerichts- und Anwaltskosten. Nach einem erfolgreichen Abschluss des streitigen Verfahrens zahlen wir Ihren verbliebenen Anteil an der Hauptforderung an Sie aus. Wir behalten unseren Anteil an der Hauptforderung und die Verzugszinsen als Erfolgsprovision ein sowie die Inkassokosten, die der Schuldner zu zahlen hat. Bleiben die gerichtlichen Maßnahmen erfolglos, werden Sie durch die verlorenen Kosten nicht belastet.

Kontakt

Falls Sie Fragen haben können Sie gern unser Kontaktformular nutzen:
Kontaktformular

Thema Inkasso-Zession:

Forderungen können durch Kauf- oder Abtretungsvertrag erworben werden. Gegenstand des Vertrages ist die Einigung des bisherigen Gläubigers (Zedent) mit dem Erwerber der Forderung (Zessionar) darüber, dass die Forderung auf den neuen Gläubiger (das Inkassounternehmen) übergehen soll. Mit dem Abschluss des Abtretungsvertrages geht die Forderung von dem bisherigen Gläubiger auf den neuen Gläubiger über. Grundsätzlich haftet der Verkäufer für den rechtlichen Bestand der Forderung (§437 BGB).

Thema Outsourcing:

Prinzip der Verlagerung auf einen externen Inkasso-Spezialisten, der sich ausschließlich und professionell mit dem Einzug Ihrer Außenstände beschäftigt und über das dafür ausgebildete Fachpersonal und Know-how verfügt.

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