Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
LOGIK Business GmbH (Inkasso-Potsdam)

§ 1 Geltungsbereich.
(1) Unsere AGB gelten für die Erbringung von Inkassodienstleistungen aufgrund unserer Internetseite www.inkasso-konzept.de bzw. www.inkasso-potsdam.de. Die AGB geltend sowohl gegenüber Verbrauchern als gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(2) Für Ihren Inkassoauftrag gelten diese AGB ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Bedingungen gelten nur, sofern dies schriftlich vereinbart worden ist.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss.
Der Inkassovertrag ist zustande gekommen, wenn wir Ihren Onlineauftrag nicht binnen einer Woche nach Zugang ablehnen. Wir werden den Auftrag ablehnen, wenn die Forderung erkennbar strittig oder die Vollstreckung fruchtlos ist. Über den Zugang des Onlineauftrages werden Sie über eine elektronische Zugangsbestätigung informiert. Das Risiko des Zugangs des Onlineauftrages trägt der Kunde.

§ 3 Leistungen von Inkasso-Potsdam.
(1) Inkasso-Potsdam übernimmt für Sie die erste Mahnung bzw. die außergerichtliche Einziehung voraussichtlich unbestrittener, nicht titulierter Forderungen, mit denen sich Ihr Schuldner in Verzug befindet nach Maßgabe des von Ihnen erteilten Onlineauftrages. Inkasso-Potsdam übernimmt das Individualinkasso ab einem Betrag von 250 Euro je Forderung. Nicht bearbeitet werden Forderungen aus Miete, Mietnebenkosten sowie aus Fernabsatzverträgen über digitale Güter. Sonderkonditionen für Kunden mit einer Vielzahl von Forderungen können abweichend vereinbart werden.
(2) Inkasso-Potsdam erfüllt seine Vertragspflichten nach Abs. 1 insbesondere, indem es zu dem Schuldner schriftlich, fernmündlich oder durch persönliches Aufsuchen Kontakt aufnimmt und die erforderlichen Ermittlungen durchführt.
(3) Inkasso-Potsdam ist berechtigt, Forderungen zu stunden und Zahlungsvereinbarungen zu treffen, soweit die Forderung im Rahmen der außergerichtlichen Forderungseinziehung innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden kann. Weitergehende Vereinbarungen, insbesondere auch der Erlass oder Teilerlass von Forderungen bedürfen Ihrer in Textform (z.B. E-Mail) erteilten Zustimmung.
(4) Inkasso-Potsdam beauftragt seinen Vertragsanwalt mit der Durchführung von gerichtlichen Maßnahmen, insbesondere gerichtliches Mahnverfahren und Klageverfahren im Namen von Inkasso-Potsdam, sofern es die Beitreibung der Forderung für aussichtsreich hält.
(5) Die Auszahlung der auf die Forderung eingehenden Zahlungen oder Teilzahlungen des Schuldners an unsere Kunden erfolgt monatlich nach Abzug der uns nach § 4 zustehenden Vergütung.

§ 4 Inkassovergütung.
(1) Für unsere Leistungen schulden Sie uns eine Vergütung nach Maßgabe des Onlineauftrages sowie der auf unserer Internetseite enthaltenen Preisinformationen.
(2) Die Inkassovergütung wird für die Dauer des Verfahrens gestundet und nur beim Schuldner geltend gemacht. Inkasso-Potsdam garantiert, dass gerichtlich nicht anerkannte Inkassokosten auch nicht beim Gläubiger geltend gemacht werden.
(3) Zahlt der Schuldner entgegen der Aufforderung von Inkasso-Potsdam direkt an Sie, sind Sie verpflichtet, uns Zeitpunkt und Höhe der Zahlung unverzüglich mitzuteilen und uns die uns zustehende Vergütung zu überweisen.
(4) Alle bei Inkasso-Potsdam oder Ihnen eingehenden Zahlungen werden zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden.
(1) Mit Absenden Ihres Onlineauftrages versichern Sie, dass die von Ihnen gemachten Angaben zu Bestand und Höhe der Forderung vollständig und richtig sind. Bei Zweifeln können Sie uns mit der Prüfung der Erfolgsaussichten des Forderungseinzuges beauftragen.
(2) Mit Zustandekommen des Inkassovertrages sind Sie verpflichtet, sich jeglicher Maßnahmen zur Forderungseinziehung zu enthalten. Die Forderungseinziehung wird ausschließlich über Inkasso-Potsdam abgewickelt. Bei persönlicher Kontaktaufnahme durch den Schuldner verweisen Sie diesen an Inkasso-Potsdam.
(3) Auf Verlangen von Inkasso-Potsdam sind Sie verpflichtet, uns sämtliche die Forderung betreffende Unterlagen zu übermitteln. Ferner sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich über eventuelle Zahlungen des Schuldners oder sonstige Maßnahmen, die die Einziehung der Forderung hinfällig machen könnten (z.B. Rücktrittserklärungen, Warenrücksendung etc.) zu informieren.

§ 6 Haftung.
Unsere Haftung ist für vertragliche und deliktische Pflichtverletzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

§ 7 Verjährung.
Vertragliche Ansprüche, die Sie uns gegenüber geltend machen wollen, verjähren spätestens ein Jahr nach Beendigung des Auftrages. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie die anspruchsbegründenden Umstände kannten oder kennen mussten.

§ 8 Form von Erklärungen.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde uns gegenüber abgibt, bedürfen der Textform (E-Mail, Fax).

§ 9 Vertragsdauer.
(1) Der Inkassoauftrag endet mit Erlöschen der beizutreibenden Forderung (z.B. Erfüllung, Erlass) oder durch Kündigung des Inkassovertrages. Die Kündigung ist für beide Vertragsparteien jederzeit, ohne Angabe von Gründen zulässig.
(2) Im Falle der Kündigung durch den Kunden bzw. im Falle einer Kündigung durch Inkasso-Potsdam nach einer Pflichtverletzung gemäß § 5 Abs.1 Satz 1 dieser AGB sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung vom Kunden zu verlangen, wir müssen uns jedoch das anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erworben haben oder böswillig unterlassen haben, zu erwerben.

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Potsdam, sofern es sich bei unseren Kunden um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.

§ 11 Schlussbestimmung.
Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so gelten anstelle dessen die gesetzlichen Bestimmungen.

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